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CCP – Closed Corp

Die Flexibilität bei der Ausgestaltung der eigenen Corporation wird für den Gründer auch durch die verschiedenen Varianten der Corporation gesteigert. Hierbei gilt allerdings: Nicht jeder Gründer kann jede Form der Corporation wählen. Wer etwa mit seiner Corporation vor allem in seinem deutschen Heimatland tätig werden möchte, hat nur eine eingeschränkte Auswahl. Gründer, die in den USA leben, können sich beispielsweise für eine S- oder eine C Corporation entscheiden. Diese Entscheidung hat vor allem steuerliche Konsequenzen.

  • Die C Corporation zahlt auf der Unternehmensebene Steuern, wobei Einkommen der jeweiligen Unternehmer ebenfalls versteuert werden.
  • Bei der S Corporation wird die Steuer quasi durchgereicht auf die Ebene der Firmeneigentümer. Auf der Unternehmensebene fallen daher keine zu zahlenden Steuern an. Für die Gründung einer S Corporation gelten einige Einschränkungen. So ist die Anzahl der Aktionäre auf maximal 100 begrenzt. Die Aktionäre müssen Einwohner der USA sein. Als Aktionäre sind zudem keine anderen Unternehmen wie C-Corporations oder Limited Liability Companys (LLCs) zugelassen.

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche dieser beiden Varianten einer Corporation für einen Gründer die bessere ist. Generell ermöglicht die C Corporation dem Gründer mehr Freiheiten als die S-Variante. Ob dieser Vorteil aber durch andere Nachteile an Wert verliert, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall entscheiden. Es gibt noch weitere Unterscheidungen zwischen Corporation und Corporation:

  • Unterschieden wird etwa zwischen Open und Close Corporation. Aktionäre einer Open Corporation können ihre Aktien weitgehend ohne Einschränkungen an Dritte verkaufen. Allerdings ist die Zahl der möglichen Aktionäre begrenzt. Die Close Corporation beschränkt die Freiheit des Aktionärs beim Verkauf der Aktien. Aktien müssen zunächst den anderen Aktionären angeboten werden. Erst wenn keiner der bestehenden Aktionäre die zum Verkauf stehenden Aktien haben möchte, ist auch der Verkauf an bisher nicht zum Kreis der Eigentümer zählende Personen möglich.
  • Die so genannte Public Corporation ist eine weitere Variante der US Corporation. Sie ähnelt am ehesten der deutschen Aktiengesellschaft. Ihre Aktien werden öffentlich gehandelt und befinden sich in der Regel im Besitz hunderter oder gar tausender Aktionäre.

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Im August 2008 haben wir uns dazu entschieden, die ACOS Corporation mit Stammsitz in Miami zu gründen. Nach ausführlicher Internet-Recherche und den Besuch mehrerer Internetforen, haben wir uns dazu entschieden, den Service von ALTON LLC in Anspruch zu nehmen. Das Preis-Leistung-Verhältnis hat uns überzeugt. Informationsfluss und Nachfragen waren zu jeder Zeit gut. Gern empfehlen wir ALTON LLC an zukünftige Interessenten. Andre Affeldt (Acos Corporation)

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